Abgabemukerl
Frettchen (bis 2,5 Jahre alt) abzugeben. Es handelt sich nicht um 'Streicheltiere' und wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beschreibt ist: "Der Umgang mit Frettchen nicht immer unproblematisch. Einige Frettchen sind gegenüber Menschen zutraulich, andere misstrauisch und bissig. Besonders beim Kontakt mit Kindern ist Vorsicht geboten".
Falls Interesse besteht, schreiben sie mich gerne an mit Kopie ihrer (Wildtier-)Haltebewilligung und Sachkundenachweis (SKN). Mehr Informationen diesbezüglich finden sie hier oder beim zuständigen Kantonstierarzt (leider kann ich als Privathalter keine SKN Kurse bzw. Schnupperbesuche anbieten).
Beispielfotos
Grundinformationen über die Haltung, Pflege etc. von Frettchen finden sie hier: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Informationen zu Haltebestimmungen erhalten sie beim zuständigen Kantons-Tierarzt ihres Wohnortes, die Adressenliste der Kantonalen Veterinärämter sind hier zu finden. Die Abgabebedingungen kurz und knapp:
• Erstkontakt bitte nur wenn Sachkundenachweis und Haltebewilligung schon vorhanden oder zweiteres zumindest bereits Beantragt wurde.
• Die Frettchen werden nur zu zweit oder mehr abgegeben, im Idealfall Tiere aus demselben Wurf (Geschwister) und möglichst gleichgeschlechtlich. Wenn sie bereits Frettchen besitzen (egal welchen Alters), ist eine abgabe der Tiere ausgeschlossen, denn eine Vergesellschaftung verläuft nicht immer reibungslos.
• Unsere Frettchen werden nicht an Familien mit Kindern unter 12 Jahren abgegeben.
• Die Frettchen werden nur zu zweit oder mehr abgegeben, im Idealfall Tiere aus demselben Wurf (Geschwister) und möglichst gleichgeschlechtlich. Wenn sie bereits Frettchen besitzen (egal welchen Alters), ist eine abgabe der Tiere ausgeschlossen, denn eine Vergesellschaftung verläuft nicht immer reibungslos.
• Unsere Frettchen werden nicht an Familien mit Kindern unter 12 Jahren abgegeben.
• Bevorzugt in Aussenhaltung (wie die Tiere bereits gewohnt sind).